PFAS-Verbot Informationen zum Beschränkungsverfahren rund um PFAS Markert Marsoflex PTFE-Schlauchleitungen: Innovation durch jahrelange Forschung und Entwicklung2 Inhaltsverzeichnis 1. PFAS-Verbot 2. Was sind PFAS? 3. Was sind PFOA/PFOS? 4. ECHA 5. REACH 6. Betroffene Materialien 7. Zeitschiene 8. Konsultationszeitraum 9. Fluorpolymers Product Group 10. VdMi 11. Konsequenzen/Ausblick 12. Alternativen bei industriellen Schlauchleitungen 13. Why Markert Marsoflex 14. Ansprechpartner3 1. PFAS-Verbot Die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) hat ein Beschränkungsverfahren ange- stoßen, um die Freisetzung toxischer PFAS-Verbindungen zu verbieten. Dieses Verbot würde sich auch auf Fluorpolymere wie PTFE, PFA, ECTFE etc., die in einigen Schläu- chen, Armatur-einsätzen oder Dichtungen enthalten sind, auswirken. Der Entwurf für das Verbot liegt erst kurze Zeit vor und das Verfahren steht am An- fang, weswegen noch keine exakten oder finalen Aussagen getroffen werden können. Wir informieren hier über die Hintergründe, die möglichen Auswirkungen und Alter- nativen. 2. Was sind PFAS? Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Gemeint sind künstlich hergestellte Substanzen, die im Wesentlichen aus Kohlenstoff (chemisches Symbol C) und Fluor (chemisches Symbol F) bestehen und zu den stärksten chemi- schen Bindungen in der organischen Chemie gehören. PFAS können gasförmig, flüssig oder fest sein und finden vielseitige Verwendung in chemischen Produkten wie z. B. in Imprägniermitteln, Beschichtungen, Feuerlöschanlagen und vielen anderen Produk- ten. Die Mehrzahl der PFAS ist durch die enthaltenen Kohlenstoff-Fluor-Bindungen in der Umwelt persistent (biologisch nicht abbaubar), wodurch es zu einer nachhaltigen Anreicherung im Grundwasser und in Lebewesen kommen kann. In manchen Fällen kann dies negative gesundheitliche Auswirkungen zur Folge haben, wie z. B. mögliche krebsfördernde Wirkungen oder Auswirkungen auf das Hormonsystem etc. 3. Was sind PFOA/PFOS? Bei PFOA (Perfluorooctanic acid) und PFOS (Perfluorooctanic salts) handelt es sich um Perfluoroktansäure und deren Salze. In der EU ist seit 2020 die Perfluoroktansäure (PFOA), deren Salze sowie Substanzen, die zu PFOA abgebaut werden können, soge- nannte Vorläuferverbindungen, verboten. Die REACH-Verordnung 2020 gibt folgende maximale Konzentrationen vor (ppb = parts per billion): • Konzentration von ≤ 25 ppb PFOA, einschließlich seiner Salze • ≤ 1000 ppb einer oder einer Kombination von PFOA-verwandten Verbindungen Mit einer REACH-2020-Konformität wird somit eine entsprechende Freiheit von PFOA/ PFOS bestätigt. 4. ECHA ECHA (European Chemicals Agency) ist die europäische Chemikalienagentur (www. echa.europa.eu). Die ECHA setzt das EU-Chemikalienrecht um, um Gesundheit und Umwelt zu schützen. Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobewertung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) überprüfen derzeit die vorgeschlage- nen Beschränkungen von PFAS .4 5. REACH REACH (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die von Chemikalien ausgehen, zu gewährleisten. Einige PFAS sind bereits unter REACH und anderen internationalen Regelungen eingeschränkt oder verboten. 6. Betroffene Materialien In Summe gibt es mehr als 10.000 verschiedene PFAS Varianten, welche unterschied- lichste Anwendung finden: - Beschichtung von Pfannen - Wasserfilter - Brennstoffzellen - Dichtungen - … PFAS können grob in drei Kategorien aufgeteilt werden: - PFAAs und PFAA Vorprodukte - F-Gase: hierzu gehören u. a. Kältemittel und Treibmittel - Polymeric PFASs: Hierzu gehören Fluorpolymere, welche in Homopolymere und Copolymere unterschieden werden. Zu diesen Gruppen werden folgende Werkstoffe zugeordnet: • PTFE • PVDF • PCTFE • FEP • ETFE • ECTFE • PFA • THV5 7. Zeitschiene Bereits 2006 hat die US-Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) Ver- handlungen zum Umgang mit PFAS angestoßen. Seit 2020 wird das Thema PFAS in der EU behandelt. Im Januar 2023 wurde an die ECHA ein Vorschlag zum Umgang mit PFAS unterbreitet, der wie nachfolgend darge- stellt bearbeitet wird. 8. Konsultationszeitraum Im Rahmen des Beschränkungsverfahrens wird von der Europäischen Chemikalienagen- tur (ECHA) vom 22. März 2023 bis 22. September 2023 eine öffentliche Konsultation durchgeführt, um möglichst viele Daten und Informationen zur Beurteilung der Auswir- kungen eines allgemeinen Verbotes zu sammeln. Vertreiber, Verarbeiter oder Anwender von Fluorpolymeren und -elastomeren sind aufgerufen, innerhalb der ersten 30 Tage an dieser Konsultation teilzunehmen, da die ECHA-Richtlinie früheren Einsendungen besse- re Chancen beimisst.6 9. Fluorpolymers Product Group FPG Die Fluoropolymers Product Group (FPG), ist Teil der Plastics Europe und vertritt Europas führende Fluor- polymer Hersteller. Mitglieder sind: 3M, AGC, Arkema, Chemours, Daikin Chemical, DuPont, W. L. Gore & Associates, Gujarat Fluorochemicals, Honeywell, und Solvay. Nachfolgend finden Sie sinngemäß wesentliche Kommentare der FPG zum REACH-Beschränkungsvor- schlag: - Das REACH-Beschränkungsdossier schlägt ein vollständiges Verbot der Verwendung aller Fluor polymere in allen Anwendungen vor, ohne zwischen ihnen zu unterscheiden: Fluorpolymere und andere PFAS-Fluorpolymere haben jedoch ganz andere toxikologische Profile als andere PFAS- Substanzen. - FPG ist der Ansicht, dass ein vollständiges Verbot von Fluorpolymeren nicht ver hältnismäßig ist. Angesichts ihres ungefährlichen Gefahrenprofils sollte eine allgemeine Ausnahmeregelung für Fluorpolymere vorgesehen werden. - Fluorpolymere sind ungiftig, nicht bioverfügbar, nicht wasserlöslich und nicht mobil und haben als solche keine signifikanten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt. - FPG-Mitgliedsunternehmen untersuchen und entwickeln weiterhin F&E-Programme für die Weiter- entwicklung von Technologien, die einen Übergang weg von der Verwendung von PFAS-basierten Fluorpolymeren ermöglichen. - Fluorpolymere werden in kritischen Anwendungen eingesetzt, die dabei helfen, strategische Kli- maziele der EU und UN zu liefern. - Der Mangel an anerkannten Alternativen für Fluorpolymere könnte die Tür öffnen für Substitute, die möglicherweise gefährlich, weniger haltbar sind und nicht die erforderlichen Sicherheits- standards erfüllen 10. Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. (VdMi) Der Verband der Mineralfarbenindustrie e.V. ist eine der Gründungsabteilungen des „Vereins zur Wahrung der Interessen der Chemischen Industrie“ und argumentiert sinngemäß wie folgt: - Aus Sicht des VdMis ist eine pauschale Beschränkung der gesamten PFAS-Stoffgruppe nicht an- gemessen und daher abzulehnen. - Die PFAS-Definition sollte gezielt lediglich Stoffe erfassen, welche die unerwünschten Eigen- schaften aufweisen. Dies kann nicht allein an einer einzigen funktionellen Gruppe festgemacht werden. Zusätzlich sollten Stoffe, die bereits unter REACH erfasst sind und zu denen somit detail- lierten Daten vorliegen und gegebenenfalls auch spezifische Maßnahmen, nicht pauschal miter- fasst werden. - Präzisierung der PFAS-Definition, sodass lediglich Stoffe mit unerwünschten Eigenschaften erfasst werden. Nicht alle von dieser breiten PFAS-Definition erfassten Substanzen haben die gleichen Eigenschaften, sind nicht gleich persistent noch gleich bio-akkumulativ oder mobil. Durch die immense Breite der Definition werden auch einige, kleinere Moleküle erfasst, die nicht die typi- schen Eigenschaften im Fokus der Beschränkung aufweisen. - Keine pauschale Erfassung von unter REACH registrierten Stoffen, zu denen umfassenden Daten und sofern nötig spezifische Maßnahmen vorliegen. - Keine Beschränkung von Stoffen, für die explizite Zulassungen für die spezifischen Anwendungen existieren - Global harmonisierte Definition für PFAS 7 11. Konsequenzen/Ausblick Gemäß Zeitplan werden PFAS im Jahr 2025 im Annex XVII der REACH-Verordnung auf- genommen. Es ist davon auszugehen, dass sich daraus signifikante Beschränkungen ergeben, diese jedoch mit entsprechenden Übergangsfristen. Somit unterläge die Herstellung von Werkstoffen wie z. B. PTFE ab 2025 mit einer Über- gangsfrist von ca. drei bis fünf Jahren entsprechenden Beschränkungen. Aufgrund der herausragenden chemischen Eigenschaften von PTFE, PFA, etc. arbeiten jedoch diverse Unternehmen bereits seit Jahren an der Entwicklung von alternativen Herstellungsprozessen für Fluorpolymere. Nachfolgend Auszüge aus offizielle Stellung- nahmen: - … Bis 2026 wird „Unternehmen“ nahezu 100% der Fluorpolymere ohne den Ein - satz von PFAS herstellen…. - … „Unternehmen“ hat vor kurzem angekündigt, dass sie Fluorpolymere PTFE und PVDF produzieren können ohne PFAS-haltige Polymerisationshilfsmittel … 12. Alternativen bei industriellen Schlauchleitungen Grundsätzlich ist zu beachten, dass Fluorpolymere bis dato nicht verboten sind und dass, sollte es Beschränkungen geben, Übergangsfristen gelten. In jedem Fall empfehlen wir, bei industriellen Schlauchleitungen die Einsatzbedingungen und die tatsächlich erforderliche Beständigkeit durch unsere Experten prüfen zu lassen. In vielen Anwendungen ist der Marsoflex Typ 45 HW (Elastomerschlauch mit Spezial- Innenseele) eine gute Alternative und deckt 95 % des Beständigkeitsspektrums von Fluorpolymeren ab. Bei Anforderungen an FDA und USP Class VI können platinvernetzte Silikonschläuche eine geeignete Alternative sein. Je nach Druck und Temperatur können unter Umständen Ringwellschlauchleitungen aus geeigneten Nickelbasislegierungen eine Option sein. Wir werden das Thema weiterhin hautnah begleiten, um für unsere Kunden stets zu- kunftsfähige und qualitativ höchstwertige Produkte anbieten zu können.8 Markert Marsoflex steht in diesem Kontext für: Kompetenz Langjährige Experten mit umfassendem Produkt- und Anwendungswissen sorgen für technisch hochwertige Produkte. Im Dschungel von Extractable-Studien und Normen wie EN1761/EN12115, EN10204 3.1, DNV, TRbF-131/2, USP XXXVI class VI, FDA 21 CFR 177 und 3a Sanitary Standard sowie platin vernetztem Silikon sorgen wir für Klarheit. Und erarbeiten für Sie die beste Lösung. Ihr Vorteil: alle Antworten rund um das Thema industrielle Schlauchleitung aus einer Hand 13. Why Markert Marsoflex Die Markert Gruppe hat den Anspruch, die Nummer eins in Filter- und Schlauchtechnik zu sein – führend in Qualität und Innovation. Von diesen beiden Säulen unserer Unternehmensvision leiten wir unser Selbstverständnis ab. Innovation heißt für uns, das breiteste Zulassungsspektrum im Markt zu haben und umfangreiche Produktfeatures im Bereich Schlauchleitungen zu bieten. Qualität spiegelt sich in den eingesetzten Grundstoffen der Schlauchleitungen, ihrem Aufbau, den Anschlussteilen und einer umfassenden Prüfung des Endproduktes wider. Flexibilität Von der Trockenkupplung über Sonderwerkstoffe bis hin zu maßgeschneiderten Schlauchleitungen bieten wir Ihnen ein umfassendes Produktprogram – von Spezialisten „engineered“ für Ihre Anwendung. Ihr Vorteil: flexible und schnelle Produktlösungen9 Lagerverfügbarkeit Mit einem Lagerbestand im Wert von mehreren Millionen Euro, mehreren dezentralen Lägern vor Ort und automatisierten Umformanlagen haben wir sowohl Qualität als auch Lieferzeiten sicher im Griff. Ihr Vorteil: schnellste Verfügbarkeit Qualität Schlauchleitungen werden häufig in ihrem Gefährdungspotential unterschätzt. Damit der Schlauch allen erforderlichen Regelwerken, wie der Druckgeräterichtlinie PED, entspricht, in allen technischen Merkmalen geprüft unser Werk verlässt und in Ihrer Anwendung zuverlässig eingesetzt wird, sorgen wir für: • eigene Press-, Umform- und Lasertechnologie • 100 % Druck- und Dichtheitsprüfung • 100 % Materialrückverfolgbarkeit Ihr Vorteil: Qualität, auf die Sie sich verlassen können Kundennähe Ob zur Inspektion Ihrer Anlage, zur Erarbeitung von technischen Lösungen oder aber zur regelmäßigen Prüfung Ihrer installierten Schlauchleitungen: Wir sind vor Ort – entweder mit unseren regionalen Vertriebs- und Anwendungsspezialisten oder mit unserem eigenen Service-Team. Ihr Vorteil: Spezialisten in Ihrer Nähe10 14. Ansprechpartner Sie haben Fragen zu den oben genannten Themen oder sind auf der Suche nach einer Fachberatung für den Bereich Schlauchleitungen und Armaturen? Kommen Sie jederzeit auf unsere Außendienstmitarbeiter zu. Deutschland Marso-WhtPpr-004-DE-12-2022 Markert Marsoflex GmbH Ein Unternehmen der Markert Gruppe Gadelander Str. 135 | 24539 Neumünster P +49 4321 8701-0 info@markert-group.com | www.markert-group.com Änderungen nach dem jeweiligen technischen Stand ohne Ankündigung vorbehalten. Dieses Dokument kann und soll nur unverbindlich beraten. Bei der Vielseitigkeit der Einbau und Betriebsbedingungen sowie der Anwendungs- und Verfahrenstechnik kann es nur als unverbindliche Richtlinie gelten und befreit nicht von der eigenen Prüfung des von uns gelieferten Produktes auf seine Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Ein Gewährleistungsanspruch kann daher aus diesen Angaben nicht abgeleitet werden. Selbstverständlich gewährleisten wir die einwandfreie Qualität unserer Produkte nach Maßgabe unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. 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