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Markert Marsoflex - Prüfung von Schlauchleitungen

Schlauchleitungen bieten im Vergleich zu Rohrleitungen den Vorteil der Flexibilität. Diese Flexibilität sowie der tägliche Einsatz unter verschiedensten Bedingungen führen je nach Anwendung und Beanspruchung früher oder später zu Verschleißerscheinungen.

Ab einem Überdruck von 0,5 bar handelt es sich um ein Druckgerät.

Daraus ergibt sich je nach Anwendung eine Prüfpflicht, deren Definition in der Verantwortung des Betreibers liegt – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.

Gesetzliche Grundlagen zur Prüfpflicht

Schlauchleitungen gelten als Arbeitsmittel, für jedes Arbeitsmittel ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Durch diese werden Art, Umfang und Häufigkeit der Prüfung festgelegt.

Durch regelmäßige Wiederholungsprüfungen kann sichergestellt werden, dass Schlauchleitungen kein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko darstellen.

Richtlinien und Vorschriften

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201 – Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln […])

Relevante Abschnitte sind:

  • § 1 BetrSichV: Ziel ist die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
  • § 3 BetrSichV: Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung vor der Verwendung von Arbeitsmitteln.
  • § 14 BetrSichV: Vorgaben zu Prüfungen von Arbeitsmitteln – sowohl vor der ersten Nutzung als auch in regelmäßigen Abständen.

Die Rolle der befähigten Person

Prüfungen von Schlauchleitungen müssen von einer befähigten Person oder einer zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt werden.

Die Anforderungen an eine befähigte Person sind in der TRBS 1203 (Zur Prüfung befähigte Personen) und in § 2 Abs. 6 BetrSichV definiert:

„Die zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; […].“

Prüfintervalle und Umfang

Die Prüfintervalle für Industrieschläuche hängen von den Einsatz- und Reinigungsbedingungen ab. Sofern nicht gesetzlich geregelt, liegt die Festlegung beim Betreiber. Alle Einflüsse auf die Schlauchleitung müssen dabei berücksichtigt werden – sowohl der Betrieb als auch der gesamte Reinigungsprozess.

Ein jährliches Prüfintervall hat sich in vielen Fällen bewährt. Stark beanspruchte Schlauchleitungen sollten häufiger geprüft werden. 

Typische Prüfkriterien sind:

  • Sichtprüfung und Kennzeichnungskontrolle
  • Druckprüfung mit Wasser oder Gas
  • Prüfung der elektrischen Leitfähigkeit
  • Prüfung der Länge
  • Endoskopische Untersuchung bei Verdacht auf innere Schäden

Risiken ohne regelmäßige Prüfung

Ohne regelmäßige Prüfungen können Schlauchleitungen ausfallen und die Prozesssicherheit gefährden. Dies kann zu Schäden an Anlagen, Personen oder der Umwelt führen.

Häufige Schäden an Schlauchleitungen sind:

  • Platzen der Leitung → Mediensaustritt und -verlust, unmittelbares hohes Risiko für Menschen und Umwelt! 
  • Popcorning(Bei Dampfanwendungen. Schäden durch Wassermoleküle in der Schlauchwand die beim erneuten Erhitzen aufplatzen) → Verstopfen der Leitung 
  • Blasenbildung (Hinweis auf defekte Innenschichten der Leitung) → Platzen der Leitung
  • Knicke und Verformungen (entstehen durch Überlastung oder unsachgemäßen Gebrauch) → Platzen der Leitung

Prüfungen beim Hersteller oder mobil vor Ort

Erstprüfungen und Wiederholungsprüfungen können entweder direkt beim Hersteller oder mobil vor Ort durchgeführt werden.

Die mobile Vor-Ort-Prüfung bietet dabei mehrere Vorteile:

  • Zeit- und Kostenersparnis, da keine langen Transporte oder Ausfallzeiten entstehen
  • Besonders geeignet für sensible Bereiche, in denen die Schläuche das Werksgelände nicht verlassen dürfen

Bei einer Prüfung vor Ort müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

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Claus Mehner
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